Installiert: Die neue Kamera zum Hof!
Da hängt sie nun ordentlich installiert an der Wand über der Lagertür:

Die Aussicht ist super und auch an der Qualität lässt sich nichts aussetzen. Alle Nachbarhäuser von unbeteiligten Dritten sind ordentlich geschwärzt und was das Gebäude und Gelände der Moschee betrifft – meine Nachbarn sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ich deren Bereich mit überwache.
Hm, ich könnte die für den Zaunbau schnell verschobenen Betonschachtringe mit den inzwischen schon 21 Jahre alten Kirschlorbeerbüschen mal wieder ordentlich ausrichten.


Die Aussicht ist super und auch an der Qualität lässt sich nichts aussetzen. Alle Nachbarhäuser von unbeteiligten Dritten sind ordentlich geschwärzt und was das Gebäude und Gelände der Moschee betrifft – meine Nachbarn sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ich deren Bereich mit überwache.
Hm, ich könnte die für den Zaunbau schnell verschobenen Betonschachtringe mit den inzwischen schon 21 Jahre alten Kirschlorbeerbüschen mal wieder ordentlich ausrichten.

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Kommentare
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TOMRA am :
Bernd am :
Ist eine zweite Kamera für den Bereich rechts davon geplant?
Nobody am :
Du filmst ein fremdes Grundstück, schön das der Eigentümer einverstanden ist, aber welcher Datenschutzbeauftragte ist damit zuständig? Der Filmer, oder doch der Grundstückseigentümer? Ich würde das klären bevor es Ärger gibt
Mitleser am :
Nobody am :
(Und wer da der Ansprechpartner ist, also wer auf dem Schild die Verantwortung übernehmen muss, halte ich für rechtlich relevant)
Was ich bisher mit Datenschutzbeauftragten, Betriebsräten etc. erlebt habe, wenn es um Kameras ging, war immer sehr streng. Wir durften nichtmals durch nen 2m hohen Stabmattenzaun schauen, da dahinter öffentlicher Grund war, sprich Einbrecher wurden erst auf dem Grundstück erfasst, das überklettern des Zauns war nur verpixelt zu erahnen. (Hier war Wärmebild die Lösung für den Wachdienst, was die Kosten vervielfacht hat.)
Micha am :
Sind die Besucher der Moschee ein geschlossener Persinenkreis oder ist der Zugang offen für alle?
Kontrolliert das wer (Verantwortlichkeit?)
Da würde es dann schon interessant, hier ie Nicht-Öffentlichkeit herbei zu definieren.
unregistrierter User am :
Allerdings darf den Bereich dennoch nicht jeder Betreten. Er sich in Videoüberwachten Bereich aufhält, dürfte damit ein Lieferant oder Mitarbeiter von Björn sein oder ein Besucher oder Mitglied der Moschee sein, das engt natürlich den Personenkreis derer ein, die sich dort aufhalten.
Das reicht datenschutzrechtlich als Argument jedoch nicht aus, daher braucht es ein berechtigtes Interesse der Überwachung (egal ob von Björn oder der Moschee). Das kann man aber spätestens nach den Vorfällen der letzten Zeit durchaus bejahen und die Hürden sind hier auch nicht zu hoch, da keine "echte" öffentliche Fläche betroffen ist. Anders wäre es, wenn zB. Ein Gehweg am der Kantstraße oder vor Björns Laden direkt mitüberwacht würde.
Zumal ich in der heutigen Zeit auch einer Moschee alleine aufgrund ihrer Existenz ein berechtigtes Interesse auf Überwachung ihres Grundstücks zugestehen würde - was jedoch Auslegungssache ist.
schotte am :
nicht der andere am :
TOMRA am :
Cliff am :
Anonym am :
Jodelschnepfe am :
Micha am :
Da muss garniemand klagen. Eine Meldung ans Ordnungsamt oder die Datenschutzbehörde stellen, fertig.
Jodelschnepfe am :
Nobody am :
unregistrierter User am :
Einfache Lösung: kurz eine Kooperationsvereinbarung Björn/Moschee aufsetzen, die das berechtigte Interesse festhält und Speicherdauer, Zugriff auf die Daten, Regeln zum Austausch und die Datenschutzbeauftragten festhält. Dann beide Hinweisschilder (die Moschee sollte ja bereits eines haben) außerhalb des überwachten Bereichs mit dem Zusatz, dass eine Kooperation und Überschneidung der Überwachung zwischen Moschee & Björn besteht, der Zugriff auf die Daten aber ohne Vorfall den jeweiligen Parteien vorbehalten ist.
Im Datenschutz ist nichts wasserdicht aber damit wäre zumindest schon mal sehr viel erreicht. Zumindest Aufsichtsbehörden dürften das abnicken. Falls das mal vor Gericht landet, ist es sehr vom Richter abhängig...