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Installiert: Die neue Kamera zum Hof!

Da hängt sie nun ordentlich installiert an der Wand über der Lagertür:



Die Aussicht ist super und auch an der Qualität lässt sich nichts aussetzen. Alle Nachbarhäuser von unbeteiligten Dritten sind ordentlich geschwärzt und was das Gebäude und Gelände der Moschee betrifft – meine Nachbarn sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ich deren Bereich mit überwache.

Hm, ich könnte die für den Zaunbau schnell verschobenen Betonschachtringe mit den inzwischen schon 21 Jahre alten Kirschlorbeerbüschen mal wieder ordentlich ausrichten. ;-)


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Kommentare

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TOMRA am :

Und die Arbeitszeiterfassung für auf dem Hof parkende Mitarbeitende ist auch schon integriert?

Bernd am :

Ich hatte bei dem FOV der verwendeten Kamera schon vorweg befürchtet, dass nur ein Teil vom Hof sichtbar sein wird.

Ist eine zweite Kamera für den Bereich rechts davon geplant?

Nobody am :

Ich sag’s dir jetzt schon, der Bereich vor der Moschee ist öffentlicher Raum, zumindest nicht dein Grundstück, wird bereits an der Einfahrt informiert?
Du filmst ein fremdes Grundstück, schön das der Eigentümer einverstanden ist, aber welcher Datenschutzbeauftragte ist damit zuständig? Der Filmer, oder doch der Grundstückseigentümer? Ich würde das klären bevor es Ärger gibt ;-)

Mitleser am :

Der gesamte Hof hat vorne an der Straße noch ein eigenes Tor, also wo ist das dann bitte öffentlicher Bereich?

Nobody am :

Wenn das Tor zu ist, schonmal gut… Problem sind dann die Moscheebesucher, bzw. deren Raucher die sich überwacht fühlen könnten… die müssen mindestens informiert sein. Aber ob da das berechtigte Interesse zu argumentieren ist? Immerhin werden da sehr viele Menschen auf einem Grundstück gefilmt was nicht seines ist.
(Und wer da der Ansprechpartner ist, also wer auf dem Schild die Verantwortung übernehmen muss, halte ich für rechtlich relevant)

Was ich bisher mit Datenschutzbeauftragten, Betriebsräten etc. erlebt habe, wenn es um Kameras ging, war immer sehr streng. Wir durften nichtmals durch nen 2m hohen Stabmattenzaun schauen, da dahinter öffentlicher Grund war, sprich Einbrecher wurden erst auf dem Grundstück erfasst, das überklettern des Zauns war nur verpixelt zu erahnen. (Hier war Wärmebild die Lösung für den Wachdienst, was die Kosten vervielfacht hat.)

Micha am :

Ist der Hof zur Kantstrasse hin abgeschlossen? Auf Satelitenbildern ist da zumindest nichts erkennbar.
Sind die Besucher der Moschee ein geschlossener Persinenkreis oder ist der Zugang offen für alle?
Kontrolliert das wer (Verantwortlichkeit?)
Da würde es dann schon interessant, hier ie Nicht-Öffentlichkeit herbei zu definieren.

unregistrierter User am :

Zumindest befindet sich an der Kantstraße ein Tor. Das dürfte aber eher selten geschlossen sein, somit reicht das nicht aus, im wirksam einen nichtöffentlichen Bereich zu Kennzeichnen.
Allerdings darf den Bereich dennoch nicht jeder Betreten. Er sich in Videoüberwachten Bereich aufhält, dürfte damit ein Lieferant oder Mitarbeiter von Björn sein oder ein Besucher oder Mitglied der Moschee sein, das engt natürlich den Personenkreis derer ein, die sich dort aufhalten.
Das reicht datenschutzrechtlich als Argument jedoch nicht aus, daher braucht es ein berechtigtes Interesse der Überwachung (egal ob von Björn oder der Moschee). Das kann man aber spätestens nach den Vorfällen der letzten Zeit durchaus bejahen und die Hürden sind hier auch nicht zu hoch, da keine "echte" öffentliche Fläche betroffen ist. Anders wäre es, wenn zB. Ein Gehweg am der Kantstraße oder vor Björns Laden direkt mitüberwacht würde.
Zumal ich in der heutigen Zeit auch einer Moschee alleine aufgrund ihrer Existenz ein berechtigtes Interesse auf Überwachung ihres Grundstücks zugestehen würde - was jedoch Auslegungssache ist.

schotte am :

freu, der Benz

nicht der andere am :

Wäre es nicht wichtig, interessant und letzlich auch nötig, nicht nur das Überklettern zu Erfassen, sondern auch die Handlungen? Die finden ja nicht gerade auf der erfassten Freifläche statt.

TOMRA am :

Vielleicht bekommt der Wachhund eine Bodycam? ;-)

Cliff am :

"Das Fenster zum Hof", jetzt neu in elektronisch. Wie wär's mit einem Livestream?

Anonym am :

Geht rechtlich nicht so einfach wegen Datenschutz. Dann müsste ja vorher auf einem Schild informiert werden, dass der Bereich live ins Internet und damit öffentlich gestreamt wird. Es wäre auch nicht für die angegebenen Verarbeitungszwecke notwendig live zu streamen. Mit automatisierter Unkenntlichmachung (Schwärzen/Weichzeichnen) und einem passenden Schild wäre es denkbar. Aber bestimmt klagt dann jemand einfach so dagegen.

Jodelschnepfe am :

Und wer sollte wirklich klagen wollen bzw. wer hat soviel eigene kostbare Lebenszeit für eine solche Klage übrig?

Micha am :

Ein interessantes Rechtsverständnis legst du hier an den Tag.

Da muss garniemand klagen. Eine Meldung ans Ordnungsamt oder die Datenschutzbehörde stellen, fertig.

Jodelschnepfe am :

Die Frage hat nichts mit meinem Rechtsverständnis zu tun sondern hat eher einen konkreten Hintergrund. Bei mir im Dorf gibt es erstaunlich viele Überwachungskameras, die mehr oder weniger öffentlichen Grund filmen. Erst letztens ist sogar eine Kamera (bzw. eine Attrappe?) in einem überdachten Teil einer als Fußgängerzone gewidmeten Verkehrsfläche aufgehangen worden mit entsprechendem Hinweisschild auf die (vermeintliche?) Kamera. Es gibt mehrere solche Kameras mit einem extra angebrachten Hinweisschild. Weitere Beschilderung wer denn da filmt und zu welchem Zweck existiert jeweils leider nicht. Und die städtischen Bediensteten des Ordnungsamtes im Außendienst scheint das auch nicht zu stören. Ein großer Teil meiner Mitmenschen vor Ort scheint sich solche Kameras bzw. Attrappen als Abschreckung auch zu wünschen und ich möchte diesbezüglich auch kein Fass aufmachen und mich darüber beschweren.

Nobody am :

Attrappen unterliegen den gleichen Auflagen wie echte Kameras was Zweck, Kennzeichnung etc. angeht.

unregistrierter User am :

Die Moschee hat mindestens eine eigene Kamera, die sich Teile von Björns Hof mitbetrschtet. Das löst zwar das Problem nicht, macht es aber einfacher. Die Überwachung kann man gerade aufgrund des letzten Vorfalls als gemeinsames Interesse anerkennen. Zudem kann Björn auch bereits alleine glaubhaft machen, dass sich der Vorgang des Überkletterns für ihn ein wichtiger Teil der Überwachung ist, technisch muss er dafür eben auch durch den Zaun durch und ein Stück darüber filmen.

Einfache Lösung: kurz eine Kooperationsvereinbarung Björn/Moschee aufsetzen, die das berechtigte Interesse festhält und Speicherdauer, Zugriff auf die Daten, Regeln zum Austausch und die Datenschutzbeauftragten festhält. Dann beide Hinweisschilder (die Moschee sollte ja bereits eines haben) außerhalb des überwachten Bereichs mit dem Zusatz, dass eine Kooperation und Überschneidung der Überwachung zwischen Moschee & Björn besteht, der Zugriff auf die Daten aber ohne Vorfall den jeweiligen Parteien vorbehalten ist.

Im Datenschutz ist nichts wasserdicht aber damit wäre zumindest schon mal sehr viel erreicht. Zumindest Aufsichtsbehörden dürften das abnicken. Falls das mal vor Gericht landet, ist es sehr vom Richter abhängig...

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