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Kommentare

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Klodeckel am :

Zu Supermarktkassen: Wer irgendwo Stammkunde ist, entwickelt schnell einen Blick für flinkes Kassenpersonal Wenn also zwei Kassen besetzt sind und links ist die "Schlaftablette" auf dem Sitz, fällt mir die Entscheidung leicht.

Gleiches gilt für den Fall, dass ein zweiter Verkäufer neben dem Kassierer steht. Leicht und aus der Ferne schon zu erkennen, dass hier ein blutiger Anfänger am Werk ist und verständlicherweise mindestens doppelt so lange braucht wie ein erfahrener Kassierer.

Zu Milka: Die Klage gegen die Verbraucherzentrale geht meiner Einschätzung nach aus Marketingsicht nach hinten los. Hätten die mich als Kunden nicht schon lange für immer verloren, käme ich wohl spätestens jetzt ins Grübeln....

Mitleser am :

zum Artikel "Rennrad auf der Straße":

QUOTE:
Gerade ambitionierte Radsportler wollen ihre Einheiten rechtssicher, effizient und konfliktfrei planen.


Guter Witz.

Björn Harste am :

Die Lycra-Idioten sind so ein Fall für sich. Gestern auf dem Weg nach Hause kam mir auf der Landstraße einer entgegen – auf der Fahrbahn. Daneben ist ein benutzungspflichtiger Radweg, der auch ein benutzbarer Radweg ist. Wegen solchen Leuten hassen Autofahrer Radfahrer.

Mitleser am :

Oder wie schrieb kürzlich jemand sinngemäß im Internet: Wenn du nicht auf benutzungspflichtigen Radwegen fahren kannst, dann ist dein Fahrrad das Problem und nicht der Radweg.

Sebastian M. am :

Ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Es kommt leider erstaunlich häufig vor, dass ein benutzungspflichtiger Radweg angeordnet ist, welcher aber eigentlich nicht die Voraussetzungen für die Benutzungspflicht erfüllt.

Ich kann mich erinnern, dass sich hier bei mir in der Gegend vor ein paar Jahren einmal ein passionierter Radfahrer daran gemacht hat, das Radweg-Schild überall wegzuklagen, wo der Radweg in einem desolaten Zustand war. In einem Großteil der Fälle war er mit dieser Klage erfolgreich.

Obwohl ich selten mit dem Rad und häufiger mit dem Auto fahre, kann ich schon nachvollziehen, dass man mit dem Rad nicht unbedingt auf einem Weg fahren will, an dem sich Bodenwelle an Bodenwelle oder Schlagloch an Schlagloch reiht, und leider gibt es erstaunlich viele solcher „Radwege“.

someone am :

Es ist inzwischen wohl sogar so, dass eine besondere Gefahrensituation auf der Straße vorliegen muss, damit eine Benutzungspflicht für einen Radweg durchgeht. Die wird auf stark befahrenen Ausfallstraßen oder bei einer erlaubten Geschwindigkeit >50 im Regelfall zu bejahen sein, in Wohnbereichen oder gar verkehrsberuhigten Zonen dagegen eher nicht.

Zumal es ja auch nur in den seltensten Fällen überhaupt einen Radweg gibt. Meist ist das nur ein kombinierter Rad- und Fussweg, und da sollte sich eine Beschilderung als Fussweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei", das die Benutzung freistellt, sich eigentlich sowieso von selbst verstehen. Sehen wohl leider noch nicht alle Kommunen so, in meiner Gegend glücklicherweise schon.

Mitleser am :

QUOTE:
und leider gibt es erstaunlich viele solcher „Radwege“.


Die Radwege um den Paulaner Garten sollen ja besonders schlimm sein.

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