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Der Zaunkletterer

Inzwischen habe ich das Video aus der Überwachungskamera bekommen, die am Moschee-Gebäude hängt und vor allem deren Fläche überwacht.
Bei völliger Dunkelheit am Anfang des Videos ist leider nicht viel zu erkennen. Unsere Beleuchtung hier am Gebäude reicht nicht aus, um das Gelände bis auf die andere Seite des Zauns ausreichend zu beleuchten. Wie der Dieb den Sack über unseren Zaun hebt, ist also nur mühsam zu erahnen, ich habe zumindest noch versucht, mit Hilfe der Videosoftware noch etwas mehr Erkennbarkeit in das Filmchen zu zaubern.

Bei 0:18 schalten sich durch den Bewegungsmelder getriggert die UV-Strahler an der Kamera ein, aber leider reicht die Qualität nicht aus, um den Mann erkennen zu können. Man sieht deutlich, wie er den Sack unter den hier bereits erwähnten Unterstand legt und anschließend noch die restlichen Gebinde einsammelt. Der Sack war offenbar oben an den Spitzen des Zaunes hängengeblieben und dabei aufgerissen, woraufhin ein Teil des Inhalts herausgefallen war.
Anschließend verschwand der Mann.

Was dann passierte und ob er oder jemand anders (oder überhaupt jemand) etwas von dem Inhalt des nun aufgerissenen Sacks mitgenommen hat, ließ sich nicht ermitteln. Ist jetzt auch egal.

Konsequenz für uns: Wir werden hier noch eine eigene Kamera zur Überwachung des Hofs installieren. Die Idee mit Nato-Draht oben auf dem Zaun kam mir zwischendurch auch in den Sinn, aber ich glaube, das wäre etwas arg übertrieben.


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Kommentare

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Georg am :

https://www.raeer.com/raeer-outdoor-ausruestungen/ausruestung/seile-gurte-baender-kabel/stacheldraht/natodraht-verzinkt-stacheldraht-s-draht-50m-a
Produktinformationen "Natodraht verzinkt (Stacheldraht; S-Draht), 50m A"
Der sogenannte NATO-Draht, S- oder Klingendraht wird zu Drahtrollen gedreht.
Diese Ausführung ist sehr stabil und reißfest. Darum hat die Rolle bei ca. 5 kg Gewicht 50 Meter Drahtlänge.
Stacheldraht soll ein Passieren von Personen und Fahrzeugen erschweren oder verhindern.
Die private Anwendung ist nicht verboten, doch die Verwendung sollte wohl überlegt
sein, da Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung möglicher gesetzlicher Vorschriften
zu Schadensersatzansprüchen der Geschädigten führen können.


Da wird man dann evtl.noch vom Ganoven verklagt wenn man Pech hat :-O

Anonym am :

Wir sind halt nicht in den USA, wo in vielen Bundesstaaten der Grundstückseigentümer/Mieter/Pächter keinen besonderen Grund braucht, um auf unerlaubt eindringende Personen schießen zu dürfen. Das fällt dort dann recht leicht unter Notwehr. Hierzulande ist es nicht so einfach, wäre ja sonst langweilig. ;-)

Micha am :

Ich bin recht froh darüber, dass wir hier keine amerikanischen Verhätnisse haben.
Auch wenn ich den Menschen-Schutz (der in seltenen Fällen arg zum Täterschutz wird) schon in Fällen wie diesen diskussionswürdig halte.

TOMRA am :

Früher gab es zumindest im anderen Deutschland z.B. SM-70.

Micha am :

Ja Klasse Dinger, nech?
Schade dass man die nicht mehr einfach am Gartenzaun installieren darf, oder?

oliver am :

"Kein Video mit unterstützem Format und MIME-Type gefunden"

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