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Schriftliche Hausverbotbestätigung

Wir hatten einen Ladendieb im Haus, die Polizei kam auch hinzu, alles Routine, alles friedlich. Nur die Sache mit dem Hausverbot wollte der Typ unbedingt schriftlich von uns haben. "Können Sie ihm da irgendwas aufschreiben?", fragte mich einer der Polizisten.

Konnte ich:

Hausverbot

Wir bestätigen, dass Herr xxx, geb. tt.mm.jjjj in unserem Geschäft Hausverbot auf Lebenszeit hat.

Er darf den Edeka-Markt in der Gastfeldstraße 29-33 in 28201 Bremen nicht wieder betreten.

Bremen, 12.09.2025
Aber ich gebe zu, dass das nun für mich das erste Mal in den vielen Jahren war, dass ich jemandem ein Hausverbot schriftlich geben sollte. Eigentlich reicht das als ausgesprochene, einseitige Willenserklärung. Einseitig ist sie immer noch, aber nun eben in Textform.

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Kommentare

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Honigmacher am :

Warum hat denn das Hausverbot vom September bis in den Mai gebraucht, um im Blog zu erscheinen?

TS am :

Vielleicht kann derjenige es sich so besser merken wo er noch "einkaufen" darf (an den Kühlschrank pappen als Gedankenstütze zu den anderen Hausverboten ;-)

TOMRA am :

Welche Lebenszeit ist denn gemeint:
die von Bösewicht, des Ladens oder/und deine?

Georg am :

Das würde mich auch mal interessieren.
Ich habe als Jungspund vor ca.40 Jahren auch mal ein Lebenslanges Hausverbot kassiert ,wenn denn der Laden noch existieren würde(tut er nicht) und ich dort heute einkaufen gehen würde ,wer sollte mich daran hindern?So jugendlich Frisch wie Anno Tobak sehe ich leider auch nicht mehr aus,die mir dieses Verbot verpasst haben und mich daher kaum noch erkennen dürften sind sicherlich auch schon längst Torf .

Jodelschnepfe am :

Der Betreiber dieses Blogs könnte ja einmal mitteilen, wie (und vor allem wie lange) er die persönlichen Daten der Menschen (latürnich datenschutzrechtlich konform) speichert, die bei ihm ein lebenslanges Hausverbot erteilt bekommen haben und ob ein Lichtbild der bzw. des Betroffenen zur leichteren Identifizierung später mit dazu gehört?

nicht der andere am :

Das Hausverbot gilt ja unabhängig davon, ob man unmittelbar erkannt und aufgehalten wird. Spätestens im Fall erneuter Personalienfeststellung würde sich das ja herausstellen und ahndbar sein.

A.B.S. am :

Wer schreibt, der bleibt.

Horst-Kevin am :

Unter den Umständen hätte ich mir dann auch gleich die Kenntnisnahme quittieren lassen. Wer Bürokratie will, soll Bürokratie bekommen.

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