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Fragliche Containerleerung

Der Container ist inzwischen noch voller als gestern. Die Leerung hat natürlich nicht geklappt. Diesmal lag es aber nicht an den parkenden Autos und der Situation in der Seitenstraße. Da war gestern wirklich alles frei und es hätte sogar ein sehr viel größerer LKW hier reinfahren können – aber irgendjemand beim Entsorgungsunternehmen hatte den Termin für heute statt für gestern eingetragen.

Unser Anhänger steht da natürlich noch, nur diesmal stehen Autos, unter anderem ein Kleintransporter, ohne großen Abstand zum Hänger vor und hinter unserem Fahrzeug. Genau neben der Einfahrt parkt auch ein Auto, falls da nicht noch ein paar Autos wegfahren, wird das mit dem LKW definitiv nichts heute. Wo wir das Material aus dem Leergutautomaten dann noch lassen sollen, erschließt sich mir nicht.

Es hätte gestern so schön klappen können … Was nützt die beste Organisation, wenn Dritte einem diese kaputtmachen? :-(

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Kommentare

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Emanuel Wimmer am :

In Düsseldorf hatte bis vor Kurzem jemand zwei Smarts gekauft und die zugelassenermaßen als Pollerersatz geparkt. Dem konnten sie so gar nichts: https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-oberkassel-smarts-zurueck-in-niederkassel-autos-halten-einfahrt-frei_aid-73477515

Jodelschnepfe am :

Bei mir im Dorf fahren zwei „APE” - jeweils mit Versicherungskennzeichen” - rum bzw. werden ggf. passend im öffentlichen Straßenraum abgestellt. Die transportieren zwar wirklich gelegentlich Dinge, sollen wohl aber auch als mobile Poller zum Freihalten von Parkflächen dienen.

Jodelschnepfe am :

Was kostet in Bremen eigentlich die Beantragung sowie spätere Umsetzung eines dauerhaften Haltverbots auf öffentlichen Straßen? Der Antragsteller dürfte es in diesem Fall leicht haben, sein berechtigtes Interesse an einem derartigen Verwaltungsakt zu begründen.

Mitleser am :

Hat Björn schon probiert und wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der LKW ja angeblich laut Kurvenplan ohne Probleme in den Hof einbiegen kann.

Jodelschnepfe am :

War das eine mündliche Aussage einer bzw. eines städtischen Bediensteten? Wenn ja würde ich den entsprechenden Antrag zur Bewilligung eines Verwaltungsaktes zur dauerhaften Aufstellung von entsprechend Haltverbotszeichen, die zwar dauerhaft aufgestellt sein sollten aber nur immer an den Tagen gültig sind, an denen auch tatsächlich ein LKW auf den Hof möchte, stellen. Die Kosten dafür sollte dann auch vom Antragsteller getragen werden. Bei einem abfälligen Bescheid hätte man dann immer noch die Möglichkeit fristgerecht dagegen zu klagen.

unregistrierter User am :

Und dann hat Björn die Kosten für die Beantragung, für die Klage, ggf. dann irgendwann in 2-3 Jahren auch für die Umsetzung. Für 12-13 Aktionen im Jahr. Und wird auch dann mehrmals im Jahr erst auf den Abschlepper warten müssen, weil sich nicht immer jeder dran halten wird...

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