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Kommentare
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Cliff am :
Tobi am :
- Alcopops im Sinne von Alkoholhaltigen Mischgetränken aof Spirituosenbasis sind grundsätzlich ab 18. Wenn sie trotzdem bei Jugendlichen so beliebt sind, sollte man vielleicht mal anfangen geltende Gesetze auch durchzusetzen anstatt neue Regelungen zu fordern.
- Was soll denn bitte "haben zwischen 1,2 und 10 Promille" bedeuten? Das wären zwischen 0,12 und 1,0 Volumenprozent.
- Mischgetränke wie Radler oder anderes auf Bier- oder Weinbasis sind nunmal, wie eben Bier oder Wein selbst, ab 16. Das muss man jetzt nicht gut finden, ist aber gesetzlich klar geregelt und eben nicht "verwirrend".
- Mit Vodka-Lemon und dergleichen sind im Artikel wahrscheinlich aromatisierte Spirituosen gemeint. Die haben einen ähnlichen Alkoholgehalt wie Vodka selbst, gelten rechtlich auch als Spirituosen, und sind damit klar ab 18.
Mit der Logik aus dem Artikel müsste man sonst auch sämtliche Liköre als Mischgetränke bezeichnen.
Das Wichtigste am :
Leider normal geworden; in unserem "Bildungsland" werden ja z.B. auch täglich "Kalorien" synonym für kCal aufgetischt …
Jodelschnepfe am :
someone am :
So letztens geschehen bei Netto mit "Schloss Fassbrause Himbeer" - der Kassierer scannt die und stellt sie sich erstmal beiseite, mein Fragezeichen im Gesicht hatte er wohl gesehen, also erklärte er von sich aus, dass er sehen wollte, warum die Kasse ihm eine Alterswarnung für ein Getränk gibt, das er für Limo gehalten hat.
Auflösung: Diese Fassbrause enthält 30% alkoholfreies Bier.