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Dauerte etwas bis zur Einstellung

Im August 2015 war ein Ladendiebstahl etwas eskaliert. Ich war damals nicht hier, hatte die Sache nur nachträglich erfahren. Es war wohl ein sehr aggressiver Ladendieb und es endete in einer Rangelei mit einem meiner Mitarbeiter.

Dieser hatte nun ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen. Der räuberische Diebstahl ließ sich nicht nachweisen und ein normaler Ladendiebstahl sei jetzt im Übrigen verjährt. Thema erledigt.

Aber immerhin gab es nach acht Jahren noch ein Lebenszeichen.


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Kommentare

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Georg am :

Bremer Blitztempo 8-)

Rudolph am :

Irgendeinem Neuzugang (Referendariat) bei der StA wurde als Lehraufgabe aufgebrummt, die ganzen Fensterbänke voll mit Akten freizuschaufeln.

So kommt endlich wieder Licht ins trostlose Büro, der Neuzugang hat was zu tun (Einstellen von verjährtem Müll) und nervt keinen in der Abteilung.

Klodeckel am :

Was heißt "ließ sich nicht nachweisen"? Hat man den Mitarbeiter, der in die Rangelei verwickelt war, wenigstens als Zeugen vernommen und ist DANN zu der Erkenntnis gelangt, dass es für eine Strafverfolgung wegen räuberischen Diebstahls nicht langt? Oder hat man nur die Strafanzeige als Grundlage für die Verfahrenseinstellung genommen? In dem Fall bleibt meiner Meinung nach ein fader Beigeschmack.

Markus am :

Ist halt StA. Völlig überlastet und arg knapp bezahlt. Also, ich würd mich wundern, wenn halbwegs begabte Leute, die am Arbeitsmarkt irgendeine Chance haben, dort bleiben.

Rudolph am :

Knapp bezahlt... Haha! Immer diese eingeschobenen Narrative.
Sie glauben auch jeden Mist oder arbeiten sie bei der StA mit der Hoffnung auf ein noch fetteres Geldsäckle?

Kurtschatow am :

Ich finde das auch etwas merkwürdig. Wäre das nicht mal das perfekte Beispiel für:

§ 406 e Abs. 1 StPO Akteneinsichtsrecht des Geschädigten

Und schauen wie die STa reagiert.

Pit Brett am :

Haben die Kameras damals nichts aufgezeichnet und wenn, wurden die Aufnahmen nicht gesichert?

Supporthotline am :

In den Kommentaren so viele Meinungen, obwohl keiner die Sachlage kennt. Gruselig.

Johannes Tue am :

si tacuisses, philosophus mansisses :-P

John Doe am :

Danke "Supporthotline!
Ohne die Moralpolizei, die uns ob unserer Mikraggressionen und wie sie irgendeinen Spast "verletzen!!!" belehrt, wären wir verloren und verrohten zunehmend. Es ist sooo gut, dass wir edle Menschen wie Dich haben.

Hans am :

Gut gemacht

Richter am :

Wenn sie ihn nur wegen Diebstahl angezeigt hätten dann hatte er wenigstens eine Geldstrafe bekommen so kommt jetzt gar nichts bei raus.

Staatsanwalt am :

Ne, dann wäre das wegen "zu geringer Wertbetrag" und "kein öffentliches Interesse" fallen gelassen worden.

Micha am :

Nächstes mal vom Mitarbeiter noch eine Anzeige wegen Körperverletzung drangehangen?
Vielleicht gehts dann ja nicht in die Rundablage?

Ben am :

Erstens lässt sich die nicht besser nachweisen und zweitens hast du offensichtlich keinen Schimmer von der Realität ;-)

Micha am :

Offensichtlich kennst du mich nicht, aber danke für deine kreativen Annahmen.

Es geht nicht darum was nachgewiesen wird, hier werden möglicherweise Akten mit Ladendiebstãhlen aufvden "machen wir wenn mal Zeit ist" Stapel gelegt.
Eine Rangelei mit Zeugen und Attest vom Arzt könnte da anders gehandhabt werden.

Ben am :

"Eine Rangelei mit Zeugen und Attest vom Arzt könnte da anders gehandhabt werden."

Wie schon geschrieben: Lass' den Konjunktiv weg und komm' in der Realität an.

Pit am :

Tja, zum Glück arbeiten nicht alle Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden so wie die in Bremen.
Mir ist auch einmal ein Ladendieb an den Kragen gegangen. Zum Glück bis auf leichte Rötung, die schnell wieder vergangen ist, nur Schaden am "edlen Zwirn" unserer Arbeitskleidung.
Die hinzugerufene Polizei jedoch war sehr glücklich. Wie ich bei einer bereits 2 Wochen nach der Aktion anberaumten Zeugenbefragung auf dem örtlich zuständigen Polizeipräsidium erfuhr, wurde der Langfinger nachmittags noch bei einem Discounter um die Ecke erwischt und hat bereits eine niedrige 2-stellige Anzahl an Verfahren wegen Ladendiebstahls laufen bzw. hinter sich gebracht. Leider ohne wirkliche Konsequenzen.
Nun erfreute man sich ob der Möglichkeit, einen "räuberischen Diebstahl" hinzuzufügen um etwas mehr Stimmung in die Angelegenheit zu bringen.
Am Ende war es dann zwar "nur auf Bewährung" aber deutlich mehr als die üblichen Einstellungen und kleinen Geldstrafen.

Negativ war da eher unsere Zentrale: Nach dem Urteil meinte der Täter, wieder in den Laden zu dürfen. Nachdem mein Chef und ich ihn "freundlich aber bestimmt" nach draußen komplimentierten, hat er sich an die nächsthöhere Stelle gewandt, die daraufhin unserem Filialleiter auftrug, das Hausverbot aufzuheben...
Wir waren nur froh, dass wir uns nicht mit einem Geschenkkorb für unsere Unverfrorenheit entschuldigen mussten. Und von meinem Chef hatte ich die Erlaubnis, den Ladendieb bei jedem seiner Besuche grimmig anschauen zu dürfen und offensiv im Auge zu behalten.

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