Die Sache mit den Pfandbons
Peter hatte mich bereits Anfang 2021 angeschrieben:
Bei uns ist generell so, dass die Leergutbons ausdrücklich kein Ablaufdatum haben. Sie müssen natürlich schon irgendwie noch lesbar und identifizierbar sein. Ich sehe es nämlich so, dass es sich dabei um Geld handelt, das demjenigen Kunden auch zusteht. Wenn man vergessen hat, den Bon an der Kasse einzulösen, oder er in den Tiefen der Handtasche verschwunden ist und erst Monate später wieder auftaucht, ist es doch kein Grund, den Kunden dafür auch noch zu bestrafen. Zumal dem Markt ja auch kein materieller Schaden dadurch entsteht, den Gegenwert in Form von Pfandflaschen hat er ja längst erhalten. Im schlimmsten Fall rutscht die Buchhaltung etwas durcheinander, weil irgendwelche Abgrenzungen nicht hundertprozentig passen. Damit ist zum einen die interne Buchhaltung gemeint, mit der Jahresbilanz hat das alles nicht wirklich zu tun, zum anderen reden wir da ja auch nicht von exorbitanten Summen.
Ich verstehe die Frage von Peter mal eben absichtlich falsch: Was mit den nicht eingelösten Bons passiert, kann ich nicht sagen. Vermutlich landen sie irgendwann im Altpapier oder Müll oder werden aus anderen Gründen unbrauchbar oder vernichtet. Gemeint war wohl von ihm eher, was bei den Einzelhändlern mit dem auf die nicht eingelösten Bons aufgedruckten Gegenwert passiert.
Bei uns ist es so, dass ich am Tagesende nicht sagen kann (könnte sicher, aber der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen), welche der am Tag erstellten Leergutbons bereits eingelöst wurden. Entsprechend kann ich auch nicht über einen Zeitraum x diese nicht eingelösten Bons sammeln oder protokollieren und den jeweiligen Betrag am Ende der Zeit irgendwie einem guten Zweck zuführen.
Kurz: Die paar Euro, von denen wir hier reden, tauchen am Jahresende für die Bilanz bei der Inventur in Form von etwas mehr Warenbestand beim Leergut wieder auf. Allerdings ohne sie irgendeinem bestimmten nicht eingelösten Bon zuordnen zu können. In der Summe dürften die im Laufe des Jahres begangenen Ladendiebstähle überwiegen, so dass der "Gewinn" durch nicht eingelöste Bons schneller verdampft als ein Wassertropfen auf einer Herdplatte.
Hi Björn,Das mag von Einzelhändler zu Einzelhändler anders sein, ich kann hier selbstverständlich nur für mich sprechen.
seit einem halben Jahrzehnt leb ich nicht mehr in Bremen, aber schau immer noch dann und wann in deinem Blog und umzu vorbei.
Nun sehe ich hier immer wieder diese Sammelboxen für Pfandbons, gerne bei Real und Edeka, und du berichtest über deine Sammelboxen.
Bei Lidl gibt der Automat gleich eine Auswahl: Bon drucken oder Spenden – einmal falsch gewischt, ist das Geld weg.
Was ich mich frage: Was passiert mit den nicht eingelösten Bons?
Oft steht auf den Bons "nur einlösbar in dieser Filiale bis [Datum + 14 Tage]".
Ich geh davon aus, dass das irgendwie verbucht wird. Würd mich etwas interessieren, wie das ein Steuerberater richtig in die Konten auflöst.
Gefallen würde mir ja diese Lösung:
"Vernichten Sie ihren Pfandbon, dann spenden wir zwei Wochen später den Betrag an $gemeinnützigeOrganisation"
Bei uns ist generell so, dass die Leergutbons ausdrücklich kein Ablaufdatum haben. Sie müssen natürlich schon irgendwie noch lesbar und identifizierbar sein. Ich sehe es nämlich so, dass es sich dabei um Geld handelt, das demjenigen Kunden auch zusteht. Wenn man vergessen hat, den Bon an der Kasse einzulösen, oder er in den Tiefen der Handtasche verschwunden ist und erst Monate später wieder auftaucht, ist es doch kein Grund, den Kunden dafür auch noch zu bestrafen. Zumal dem Markt ja auch kein materieller Schaden dadurch entsteht, den Gegenwert in Form von Pfandflaschen hat er ja längst erhalten. Im schlimmsten Fall rutscht die Buchhaltung etwas durcheinander, weil irgendwelche Abgrenzungen nicht hundertprozentig passen. Damit ist zum einen die interne Buchhaltung gemeint, mit der Jahresbilanz hat das alles nicht wirklich zu tun, zum anderen reden wir da ja auch nicht von exorbitanten Summen.
Ich verstehe die Frage von Peter mal eben absichtlich falsch: Was mit den nicht eingelösten Bons passiert, kann ich nicht sagen. Vermutlich landen sie irgendwann im Altpapier oder Müll oder werden aus anderen Gründen unbrauchbar oder vernichtet. Gemeint war wohl von ihm eher, was bei den Einzelhändlern mit dem auf die nicht eingelösten Bons aufgedruckten Gegenwert passiert.
Bei uns ist es so, dass ich am Tagesende nicht sagen kann (könnte sicher, aber der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen), welche der am Tag erstellten Leergutbons bereits eingelöst wurden. Entsprechend kann ich auch nicht über einen Zeitraum x diese nicht eingelösten Bons sammeln oder protokollieren und den jeweiligen Betrag am Ende der Zeit irgendwie einem guten Zweck zuführen.
Kurz: Die paar Euro, von denen wir hier reden, tauchen am Jahresende für die Bilanz bei der Inventur in Form von etwas mehr Warenbestand beim Leergut wieder auf. Allerdings ohne sie irgendeinem bestimmten nicht eingelösten Bon zuordnen zu können. In der Summe dürften die im Laufe des Jahres begangenen Ladendiebstähle überwiegen, so dass der "Gewinn" durch nicht eingelöste Bons schneller verdampft als ein Wassertropfen auf einer Herdplatte.
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Kommentare
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Micha am :
SPages am :
Vielmehr hat ein E-Markt hier recht viel vertrauen in die Menschheit und hat SB-Kassen im Sichtbereich der "Hauptkasse" (eigentlich faat immer besetzt) aufgestellt. Gesichert ist der Ausgang durch "Türen" welche mit einem Barcode auf dem Kassenzettel geöffnet werden.
Doch zurück zu Bon. Die kannst du dort auch Scannen und in einen Schlitz werfen. So weit ich die Pfandbons richtig interpretiert habe ist dort einfach nur die Pfandsumme kodiert. Augenscheinlich keine laufende Nr. oder ähnliches.
Da ist schon ein gewisse Vertrauen in die Ehrlichkeit der Kunden notwendig. Scheint aber zu funktionieren und ich nutze gern die SB Kassen bei kleineren bis mittleren Einkäufen. Geht schneller als sich anstellen.
Peter am :
Lass es dir gut gehen und bleib Gesund.
Sonstwer am :
Ab da gilt, dass mit dem Ende des Jahres in dem diese Verbindlichkeit eingegangen wurde die dreijährige Verjährungszeit zu laufen beginnt.
So lange der Kunde den Originalbon vorweisen kann, ist der Händler zahlungspflichtig.
Das praktische Handling der Bons ist dann eine andere Frage.
Da Leergutautomaten heute mit Kassensystemen reden, und es durchaus Systeme gibt, die die Bonnummer, nicht den Wert codieren, ist die zeitnahe Auszahlung im gleichen Laden am einfachsten.
Da der Anspruch aber nur gegenüber dem Händler besteht, der den Bon ausgestellt hat, ist man bei Edeka oder Rewe ganz schnell bei einem anderen Händler, da jeder Partnerbetrieb ein eigenes Unternehmen ist - und auch die Filialen/Regiebetriebe unterschiedlichen Regionalgesellschaften gehören.
Auch wenn ein Partner seinen Laden aufgibt und ein anderer den Laden übernimmt, besteht der Anspruch auf Auszahlung nur gegen den Aussteller - wenn der seine Firma als GmbH geführt hat und die aufgelöst ist: Viel Erfolg.
Insofern: Die Aufforderung den Bon binnen 14 Tagen einzulösen, ist rechtlich nicht bindend, aber eine sinnvolle Empfehlung.
Ruben am :
Das ist falsch, einfach an der Kasse melden wenn man versehentlich gespendet hat. Der Betrag kann trotzdem ausgezahlt werden, nur mit etwas mehr Aufwand. (Muss dann speziell verbucht werden in der Kasse über die Rückgabefunktion).