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Gehört der Toilettengang zur Arbeitszeit?

Die Frankfurter Rundschau klärt auf: Gehört der Toilettengang zur Arbeitszeit?

Warum auch immer die Seite nicht mehr existiert. Aber es ging ausführlich um die Frage, ob Toilettengänge zur Arbeitszeit gehören.

Die Antwort lautet ja und wir erklären auch immer allen Neulingen, dass das so ist. Für alle Pausen, auch kurze Rauchpausen, hat man sich fairerweise auszustempeln. Aber für die Toilettengänge eben ausdrücklich nicht.

Wir hatten vor ein paar Jahren eine Kollegin, die ihre Toilettenpause immer noch dazu genutzt hat, mit ihren Smartphone Instagram und Facebook zu checken. Fairerweise, uns und ihren Kollegen gegenüber, hat sie sich dazu dann aber auch immer von sich aus ausgestempelt. Fair deshalb, weil eine Pipipause dann durchaus mal zehn Minuten dauerte.

Weil das so eine schöne Anekdote ist, erzähle ich sie unseren neuen Mitarbeitern auch immer, wenn ich die Funktion der Zeiterfassungssysteme erläutere.

(Kein) Arbeitszeugnis nach 18 Jahren

Von einer ehemaligen Mitarbeiterin wurde ich via E-Mail gebeten, ihr ein Zeugnis für die Beschäftigung bei mir im Unternehmen auszustellen. Normalerweise ist das kein Problem und den (Ex-) Mitarbeitern steht ja auch ein Zeugnis zu. Die offizielle Verjährungsfrist für Arbeitszeugnisse ist nicht konkret geregelt, daher gilt §195 BGB – drei Jahre. Wenn machbar, würde ich mich natürlich auch nach diesem Zeitraum nicht anstellen und den Wunsch erfüllen.

An den Namen der Mitarbeiterin erinnere ich mich noch sehr gut und auch, dass es lange her ist. Woran ich mich überhaupt nicht mehr erinnern kann, ist der Beschäftigungszeitraum (ich könnte ihn nicht annähernd benennen) und auch nicht, ob sie als Aushilfe oder in einem steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei mir angestellt war. Ihren eigenen Worten nach ist es "etwa 18 Jahre" her. Aus der Zeit gibt es nicht mehr annähernd alte Personalunterlagen und auch die Personaleinsatzpläne aus der Zeit gibt es nicht mehr. Im Klartext gesprochen habe ich keine Chance mehr, den Wunsch nach einem Zeugnis zu erfüllen. Daher lautete meine Antwort wie folgt:

Moin,

leider kann ich bzgl. eines Arbeitszeugnisses nicht weiterhelfen. Es existieren nach so langer Zeit keinerlei Personalunterlagen mehr und selbst die Personaleinsatzpläne aus der Zeit habe ich nicht mehr.

Es gibt also keine Chance für mich, auch nur annähernd den Beschäftigungszeitraum zu benennen, geschweige denn eine Leistung zu beurteilen.

Tut mir wirklich leid, ich hätte sonst wirklich gerne geholfen.
Normalerweise gibt es das Zeugnis zum Ende der Beschäftigung. Ich denke aber auch nicht immer daran und wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer dann nicht auch noch von sich aus fragt, rutscht es eben auch mal durch. Ist ja meistens kein Problem, die kann man ja auch nachträglich schreiben. Gerade bei Aushilfsjobs ist das Vorhandensein eines Zeugnisses auch normalerweise relativ egal, aber ab und zu kommt es eben schon vor, dass ehemalige Mitarbeiter auch nach längeren Zeiträumen bei mir nach einem Zeugnis fragen. Meistens, um die eigenen Unterlagen lückenlos zu haben.

Dass der verspätete Wunsch nach einem Zeugnis nach einer Zeitspanne deutlich länger als zehn Jahre passiert, hatte ich aber auch noch nicht. :-)