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(Kein) Arbeitszeugnis nach 18 Jahren

Von einer ehemaligen Mitarbeiterin wurde ich via E-Mail gebeten, ihr ein Zeugnis für die Beschäftigung bei mir im Unternehmen auszustellen. Normalerweise ist das kein Problem und den (Ex-) Mitarbeitern steht ja auch ein Zeugnis zu. Die offizielle Verjährungsfrist für Arbeitszeugnisse ist nicht konkret geregelt, daher gilt §195 BGB – drei Jahre. Wenn machbar, würde ich mich natürlich auch nach diesem Zeitraum nicht anstellen und den Wunsch erfüllen.

An den Namen der Mitarbeiterin erinnere ich mich noch sehr gut und auch, dass es lange her ist. Woran ich mich überhaupt nicht mehr erinnern kann, ist der Beschäftigungszeitraum (ich könnte ihn nicht annähernd benennen) und auch nicht, ob sie als Aushilfe oder in einem steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei mir angestellt war. Ihren eigenen Worten nach ist es "etwa 18 Jahre" her. Aus der Zeit gibt es nicht mehr annähernd alte Personalunterlagen und auch die Personaleinsatzpläne aus der Zeit gibt es nicht mehr. Im Klartext gesprochen habe ich keine Chance mehr, den Wunsch nach einem Zeugnis zu erfüllen. Daher lautete meine Antwort wie folgt:

Moin,

leider kann ich bzgl. eines Arbeitszeugnisses nicht weiterhelfen. Es existieren nach so langer Zeit keinerlei Personalunterlagen mehr und selbst die Personaleinsatzpläne aus der Zeit habe ich nicht mehr.

Es gibt also keine Chance für mich, auch nur annähernd den Beschäftigungszeitraum zu benennen, geschweige denn eine Leistung zu beurteilen.

Tut mir wirklich leid, ich hätte sonst wirklich gerne geholfen.
Normalerweise gibt es das Zeugnis zum Ende der Beschäftigung. Ich denke aber auch nicht immer daran und wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer dann nicht auch noch von sich aus fragt, rutscht es eben auch mal durch. Ist ja meistens kein Problem, die kann man ja auch nachträglich schreiben. Gerade bei Aushilfsjobs ist das Vorhandensein eines Zeugnisses auch normalerweise relativ egal, aber ab und zu kommt es eben schon vor, dass ehemalige Mitarbeiter auch nach längeren Zeiträumen bei mir nach einem Zeugnis fragen. Meistens, um die eigenen Unterlagen lückenlos zu haben.

Dass der verspätete Wunsch nach einem Zeugnis nach einer Zeitspanne deutlich länger als zehn Jahre passiert, hatte ich aber auch noch nicht. :-)

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Kommentare

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Raoul am :

Theoretisch würde ich schätzen, dass diese Dame gerade beim Jobcenter war und man ihr gesagt hat: „Zwischen 2003 und 2009 gibt es da eine Lücke. Sowas macht sich gar nicht gut, wenn Sie sich bewerben wollen. Suchen Sie alle Betriebe zusammen, in denen Sie in dieser Zeit gearbeitet haben. Holen Sie sich Arbeitszeugnisse von denen! Sie haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis!“

Ein Arbeitszeugnis muss, so heißt es, „wohlwollend formuliert“ sein. Mach das doch.

„Arbeitszeugnis für Sieglinde Opferkuh — Wenngleich ich mich nicht mehr an den konkreten Zeitraum erinnern kann, so ist mir ihr Name doch nachhaltig im Gedächtnis geblieben. Sieglinde Opferkuh war eine Mitarbeiterin, die ich alleine deswegen schon bedauere, verloren zu haben, da dieser Verlust mich nun nach etwa 18 Jahren zwingt, mir ein Arbeitszeugnis aus den Fingern zu saugen.

Ich hatte nie Knatsch mit ihr, sie war die Flotte Lotte des Betriebs und die Aufgaben, die ihr im Betrieb aufgetragen wurden, erledigte sie zeitnah.

Ich hätte mich enorm gefreut, wenn sie bis an ihr Lebensende bei mir gearbeitet hätte, da ich dann keinesfalls für sie ein derart verspätetes Arbeitszeugnis hätte ausstellen müssen.“

Jemand am :

Ich mache das so: Einfach den Arbeitnehmer bitten, das Zeugnis zu schreiben. Ich drucks dann auf Firmenpapier und unterschreibe es.

Das Wichtigste am :

Das ist bei dem "Arbeitszeugnis"-Zirkus häufig der übliche Weg.

kreien am :

Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: ein einfaches und ein qualifiziertes. Niemend erwartet nach 18 Jahren ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, aber für ein einfaches Arbeitszeugnis sollte es immer reichen, alles andere wäre sehr schwach.

Schlussendlich würde das bedeuten, dass man Lücken im Versicherungsverlauf schon nach nur drei Jahren nicht mehr heilen kann, da der frühere Arbeitgeber nicht mehr auskunftsfähig ist.

Vielleicht gelingt ja mithilfe von beigesteuerten Unterlagen der ehemaligen Mitarbeiterin wenigstens ein einfaches Arbeitszeugnis in der Rückschau zu erstellen.

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