Links 723

KI im Kontrollverlust: Warum ein Getränkeautomaten-Agent nach 3 Wochen das FBI ruft

Lebensmittelrettung: Frosta verkauft jetzt Karottenkuchen aus Gemüseschnipseln

Werden Ein- und Zwei-Cent-Münzen bald abgeschafft?

Insektensterben: Der Hungertod der Insekten

Verpackung soll mit wechselnden Farben vor verdorbenem Essen warnen

Praktische Lösung endet: Shell-Tankstellen schaffen Bardgeldabhebungen ab

Schneller fahren als erlaubt: "10 km/h gehen immer"

Coca-Cola blamiert sich mit KI-Werbung voller Fehler

Dürre in Deutschland: "Wir sind an einem Kipppunkt"

Mineralwasserskandal: Französische Regierung soll Nestlé geschützt haben

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Jodelschnepfe am :

Ich weiß gar nicht, was der Autor in dem „10 km/h drüber” Artikel gegen das Benutzen der Lichthupe hat? Im § 5 der deutschen StVO steht ausdrücklich: „5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.”

nicht der andere am :

Demgemäß wäre ja sowohl das Lichthupen, als auch das Lauthupen zur Ankündigung von Überholvorgängen gang und gäbe. Ist aber genau so unüblich wie das Einhalt der Höchstgeschwindigkeit. Hupen und Lichthupen wird im Allgemeinen als aufdringlich wahrgenommen und - außer der Benutzung der Lichthupe zwecks Gruß oder Vorfahrtgewährung - als Wutausdruck ausgeübt.

Stell dir mal vor, daß tatsächlich gewohnheitsmäßig gehupt und gelichthupt würde zwecks Überholabsicht.

Jodelschnepfe am :

Darüber habe ich mich schon damals™ in der Fahrschule gewundert, da wir kurz darüber in einer Theoriestunde geredet hatten. Andererseits gab es bei mir in der Gegend in relativ kurzer zwei seltsame Unfälle, wo mehrere PKW gleichzeitig ein langsameres Fahrzeug überholen wollten und sich dabei touchiert hatten weil jeweils einfach rausgezogen wurde. Einmal sogar so unglücklich, dass ein PKW irgendwie seitlich erfasst und aufs Dach geschleudert wurde.

Mitleser am :

Die Diskussion um 5-10 zu schnell kann man im Grunde auch ganz schnell beenden. Tachos gehen nun mal vor. Wer Strich 50 fährt, fährt vielleicht real 45. Genau so gut könnte der Tacho auch einfach "Kartoffelsalat" anzeigen, so lange ich nicht schneller fahre als die physikalische Definition von Geschwindigkeit den Wert 50 km/h beschreibt.

Beim GPS ist die Abweichung bei mir z. B. ganze 8 km/h, gemessen mit Handy-App und Garmin-GPS. Diese Hinweistafeln "Sie fahren xyz" zeigen bei gleicher gefahrener Geschwindigkeit auch überall was anderes an, kann man also in die Tonne treten. Bei um die 55 lösen auch noch keine Blitzer aus, da Tachoabweichung und 3 km/h Toleranz wahrscheinlich für den Blitzer irgendwas knapp unter 50 ergibt.
Die "Wahrheit" muss daher irgendwo in diesem Bereich liegen.

Das einzig Richtige am :

Es konnte mir noch niemand zeigen, wo steht, dass man ständig und immer aufs höchst zulässige Maximum fahren muss. Eine HÖCHSTgeschwindigkeit ist schließlich kein Sollwert, der verpflichtend zu erreichen wäre.

Mitleser am :

Das hat auch niemand behauptet. Angepasste Fahrweise, zum Beispiel bei Regen, Nebel, Schnee, Glätte, viel Verkehr kennst ja sicher?

Das einzig Richtige am :

Pssst … es soll auch ohne "Zwangsgründe" möglich (und sinnvoll) sein, das höchst zulässige nicht laufend auszureizen. Ist nicht nur für alle Beteiligten sicherer, sondern spart auch Stress und Kosten.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen