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Raoul am :

Zu dem Pfand-Dingens:

QUOTE:
Angesichts der heftigen Reaktionen im Netz dürfte das Pfand-Modell im Edeka kein Bestehen haben.


Was heißt denn „Angesichts der heftigen Reaktionen“? Und vor allem ist es nicht „im Edeka“, sondern „in einem Edeka“. Es gibt da ganz klare Vorgaben und es ist schlicht nicht rechtens, Pfandgeld oberhalb eines bestimmten Betrages nur noch als Gutscheine auszuzahlen.

Wenn ich allein dran denke, wie oft wir acht Sprudelkästen zurückgebracht haben – bereits mit zweien liegt man ja über besagten fünf Euro. Zwar haben wir das eigentlich immer mit dem Einkauf kombiniert, aber für das Pfand wurde beim Einkauf Geld gezahlt und nun bekommt man es durch Rückgabe des Pfands, das ist ja Sinn und Zweck eines Pfands, wieder zurück. Bedingungslos (sofern die Flaschen nicht beschädigt sind).

Da hat halt irgendein Supermarktbetreiber mal wieder einen grandiosen Gehirnfurz gehabt – wenn man hier mal so zurückliest und das System nachvollzieht, macht der Supermarkt ja in (extrem bescheidenem) Umfang durch das ausgezahlte Pfand sogar Gewinn, also wer kommt denn auf so eine Schwachsinnsidee?!

Das Wichtigste am :

Andere Händler in solchen Lagen kleben auch schnell mal ein sinngemäßes "Nur x Flaschen/Dosen!", "Max. Rückgabewert y €!" o.ä. drauf …

Raoul am :

Hab ich tatsächlich noch nie gesehen. Und halte ich rechtlich auch für nicht durchsetzbar.

Generell frage ich mich aber eben auch, was der Händler davon hat, da ihm die Pfandrückgabe ja einen (bescheidenen) Gewinn beschert. Sicher, manche andere Kunden könnten genervt sein, wenn jemand den Pfandautomaten lange in Anspruch nimmt. Aber so Dinge kommen schlicht vor; ich musste auch schon ab und an mal länger vor dem Leergutautomaten warten, da halt jemand vor mir dran war. Umgekehrt mussten andere eben warten, weil ich vor ihnen dran war.

Da gibt es definitiv Schlimmeres (beispielsweise einen Kunden vor sich zu haben, der wirklich extrem stinkt. Ich hab mich noch gewundert, warum die andere Kundin in der Schlange mich vorlässt, obwohl sie doch weniger Einkäufe hatte. Die olfaktorische Bombasitk-Buff-Bombe klärte mich alsbald darüber auf).

Das Wichtigste am :

In solchen Lagen kommt es besonders auf schnellen Kundendurchsatz an, häufig verstärkt durch Platznot wegen hohen Mietniveaus und/oder baulicher Besonderheiten. Da schreckt (durch die längere Warteschlange) jeder "Nurretournierer" margenstarke Kundschaft ab

Raoul am :

Gut, kann ich als Argument nachvollziehen. Aber dann sollte man im Interesse des Supermarktes doch den Leergutautomaten so setzen, dass er keine Laufkundschaft behindert. Unser Edeka hat das recht gut gelöst: Drei Rücknahmeautomaten (einer davon nur für Einwegpfand) im Eingangsbereich. Unser Penny hat das recht beschissen gelöst: Früher war der LgAtm vor der Kasse im Eingangsbereich; nach einer ausgeklügelten Neuanordnung des Ladens steht er jetzt neben dem Zucker und vor den Getränken in einem enorm schmalen Durchgang – was zur Folge hat, dass bereits ein einziger Leergut abgebender Mensch dafür sorgt, dass niemand mehr aus der Obst-&Gemüseabteilung rauskommt.

Sicher, das Platzproblem ist oftmals ein Punkt (außer beim Penny, die wohl bei Neukonzipierung eines Marktes die strikte Anweisung hatten, ausgearbeitetem Schema F zu folgen – egal, ob es in diesem konkreten Markt Sinn ergibt), aber ein Markt mit Getränkeabteilung muss es eben auch hinbekommen, dass man die Pfandflaschen wieder zurückgeben kann. Auf lange Sicht vergrault man mit so einem Verhalten eher Stammkunden, finde ich.

Das Wichtigste am :

Es ging mir um die Kunden, die sich den Betrag "nur" auszahlen lassen und damit die Warteschlangen an den Kassen verlängern. Die Rücknahmeautomaten selbst verstecken viele Händler mittlerweile ja recht abseitig.

Das Wichtigste am :

… und was die rechtliche Würdigung angeht, hilft sie dem Kunden vor Ort auch nicht konkret weiter ;-)

Raoul am :

Da hast Du natürlich recht. Aber das wäre wohl der erste Fall, bei dem ich wirklich mal eine Anzeige in Betracht ziehen würde – zumindest, sofern das mein Stammsupermarkt wäre. Das ist schlicht schäbig.

Neo am :

Das ist genau die gleiche Unverschämtheit wie die, daß manche Märkte (früher) der Meinung waren "der Pfandbon ist vom Dezember letzten Jahres - den erstatten wir jetzt nicht mehr"....

Eigentlich müsste es, wenn solche (vermutlich) vorsätzlichen juristischen Fehltritte von Händlern festgestellt werden, gleich mal 10.000 EUR Strafe pro Fall geben....

Ulf am :

Mehrweg-Pfand ist gesetzlich gar nicht geregelt, hier ist der Pfandbetrag von 15 Pfennig bzw. jetzt 8 Cent seit Jahren nicht geändert worden. Diverse Versuche den Pfandpreis zu erhöhen, damit z. B. Brauereien im Sommer nicht immer an Flaschenmangel leiden, scheiterten. Nur einzelne Brauereien nehmen mehr Pfand als Insellösung. Als einzige Lösung für die rechtliche Handhabe Pfand zurückzunehmen, sehe ich hier das BGB und Nebenvertragspflichten zum Kaufvertrag. Gebe ich also meine dort gekauften Flaschen wieder ab, ist die Pflicht erfüllt. Nirgendwo steht etwas, dass Mehrwegflaschen aus anderen Märkten angenommen werden müssen noch dass Pfandgeld augezahlt werden muss.

Einweg-Pfand ist in der Verpackungsordnung geregelt, hier ist aber auch nur geregelt, dass die Flaschen zurückgenommen werden müssen. Nichts von während der ganzen Geschäftszeiten im Gesetz, es gibt somit Supermärkte, die z. B: ab 22 Uhr kein Pfand mehr annehmen, aber trotzdem noch geöffnet haben. Und auch hier keine Regelung zur Pfandgeldauszahlung.

Die Verbraucherzentrale möge bitte mal die rechtliche Grundlage für eine Auszahlung nennen...

Jodelschnepfe am :

Die Verpackungsverordnung ist längst Geschichte, es gibt seit Juli 2017 das Verpackungsgesetz. Im § 31 (2) wird u. a. Folgendes geregelt: Vertreiber von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen sind verpflichtet, restentleerte Einweggetränkeverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. ...

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